EU-Richtlinien und Gesetze

Am 27. Januar 2003 wurden in der Europäischen Union die Richtlinien RoHS und WEEE verabschiedet. Diese wurden in Deutschland als nationales Gesetz in Form des ElektroG umgesetzt und seit dem 24. März 2005 in Kraft gesetzt.

RoHS

Die EU-Richtlinie RoHS (2002/95/EC) handelt über die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe (Restriction of Hazardous Substances) in elektrischen und elektronischen Produkten. Eine zentrale Forderung ist beispielsweise die bleifreie Herstellung dieser Produkte.

  RoHS Richtlinie (PDF, eng., 180kB)

WEEE

Gleichzeitig mit RoHS wurde am 27.01.03 die EU-Richtlinie WEEE (2002/96/EC) verabschiedet, die sich mit der Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten (Waste Electrical and Electronical Equipment) befasst und insbesondere die Steigerung der Recycling-Quote zum Ziel hat. Die Kosten der Entsorgung von Altgeräten tragen dabei die Hersteller dieser Produkte.

  WEEE Richtlinie (PDF, eng., 374kB)

ElektroG

Das ElektroG regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Dazu wird im Rahmen der Produktverantwortung den Herstellern die Verantwortung für eine umweltgerechte Gerätekonzeption bis hin zur Rücknahme und Entsorgung elektrischer und elektronischer Altgeräte übertragen.

  ElektroG (PDF, 163kB)

  Kurzfassung (PDF, 73kB)

ear

Die Stiftung ear (Elektronik-Altgeräte Register) wurde mit dem Vollzug des ElektroG beautragt. Dies beinhaltet die Registrierung aller Hersteller (Produzenten oder Importeure) in Deutschland entweder als b2b (business-to-business) oder b2c (business-to-customer) Hersteller, die bis zum 24. November 2005 erfolgt sein musste. Dabei erfolgt die Entsorgung von Produkten für den Privatgebrauch (b2c) über spezielle öffentliche Sammelstellen. Die Entsorgung von Industrieprodukten (b2b) kann von den Herstellern selbst übernommen werden.

doppelt durchgestrichene Mülltonne Ferner müssen ab dem 24. März 2006 alle elektrischen und elektronischen Geräte, die nach dem 13. August 2005 erstmalig auf den EU-Markt kommen, mit der "doppelt durchgestrichenen Mülltonne" gekennzeichnet sein, da diese nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Umsetzung durch bmcm

Als Hersteller von Messtechnikprodukten der Geräteklasse 9 produzieren wir RoHS konform. Bei der ear ist die BMC Messsysteme GmbH als b2b-Hersteller registriert unter der WEEE-Reg.-Nr. DE75472248.
Da das ElektroG nur in Deutschland gilt, empfehlen wir unseren Kunden, sich über Termine und länderspezifische Bestimmungen des WEEE mit den entsprechenden Länderregistrierungsstellen in Verbindung zu setzen.

 
Mit der Verarbeitung unserer Produkte wird der Kunde per Gesetz zum Hersteller und übernimmt somit die Verantwortung für richtigen Einbau, Benutzung und Entsorgung des Produktes. Die Entsorgung muss entweder entsprechend der WEEE Richtlinie ordnungsgemäß erfolgen oder kann auf eigene Kosten an bmcm zurückgeschickt werden.